Eine Verkaufsrechnung wird als uneinbringlich markiert, wenn sicher ist, dass die Zahlung nicht mehr erfolgen wird. Wahrscheinlich haben Sie es vorher als zweifelhaft markiert, aber das ist nicht unbedingt notwendig. Sie können auch direkt auf uneinbringlich gehen, müssen dafür aber einen guten Grund haben. Um eine Rechnung als uneinbringlich zu markieren, muss mindestens eine dieser beiden Bedingungen von Rechts wegen erfüllt sein:
- Es ist sicher, dass die Rechnung nie bezahlt wird, zum Beispiel aufgrund eines Todesfalls oder eines Konkurses.
- Die Rechnung hätte schon vor einem Jahr bezahlt werden müssen und ist es immer noch nicht.
Warum als uneinbringlich markieren?
Solange eine Rechnung aussteht, wird sie in Ihrer Buchhaltung erfasst. Schließlich hat der Kunde eine Zahlungsverpflichtung und so gehen alle Zahlen davon aus, dass das Geld kommt. Manchmal ist dies also nicht der Fall. Dann ist es an der Zeit, diese Rechnung ordnungsgemäß aus der Buchhaltung zu entfernen. Auf diese Weise verringern Sie Ihren Gewinn und begleichen die bereits gezahlte Umsatzsteuer.
Wie markieren Sie die Rechnung als uneinbringlich?
Eine Rechnung als uneinbringlich zu markieren ist in Daxto sehr einfach. Von jeder offenstehenden Rechnung aus können Sie zu Aktionen → Als uneinbringliche Forderung markieren gehen. Ihr persönlicher Daxto-Assistent erledigt den gesamten Papierkram im Hintergrund, und Sie können sich wieder ganz Ihrer Arbeit widmen.