Es kann vorkommen, dass der Belastingdienst auf eine Umsatzsteuererklärung hin einen Betrag auf Ihr Privatkonto zurückerstattet. Dies wird vor allem bei Einzelunternehmern erkennbar sein. Wie lösen Sie dieses Problem?
Ihre Buchhaltung wird den Betrag auf das Geschäftskonto zurückerwarten. Sie könnten also wie folgt vorgehen:
- Überweisen Sie den genauen Betrag von Ihrem Privatkonto auf Ihr Geschäftskonto.
- Verknüpfen Sie die Transaktion mit der Kategorie "Betaalde en/of ontvangen BTW".
- Es ist sinnvoll, sofort eine kurze Notiz als Vermerk zur Transaktion zu machen, zum Beispiel: "Einzahlung privat erhaltene Mehrwertsteuer des zweiten Quartals".
Es ist aber auch möglich, den Betrag nicht erneut zu überweisen. Sie buchen es dann als Entnahme aus Ihrem Unternehmen. Der Betrag befindet sich inzwischen ohnehin auf Ihrem Privatkonto. Angenommen, es handelt sich um 100,00 €, dann gehen Sie folgendermaßen vor:
- Legen Sie eine neue Memorandum-Buchung der Typs "Korrektion" an.
- Geben Sie eine für Sie verständliche Beschreibung ein, wie zum Beispiel: 'Korrektur einer Einzahlung durch den Belastingdienst auf ein Privatkonto'.
- Geben Sie als Datum ein Datum an, das nach der betreffenden MwSt-Erklärung und der Erstattung auf Ihr Privatkonto, aber vor Ende des Geschäftsjahres liegt.
- Fügen Sie dem Gedenkeintrag eine Zeile mit der Kategorie "Betaalde en/of ontvangen BTW" hinzu, und setzen Sie unter Kredit 100,00 € ein.
- Fügen Sie der Memorandum-Buchung eine Zeile mit der Kategorie 'Opnames' hinzu, und setzen Sie 100,00 € unter Debet.
In Ihrer Bilanz wird dann ausgewiesen, dass Sie die erstattungsfähige Mehrwertsteuer erhalten haben und dass Sie eine Entnahme aus Ihrem Unternehmen in Höhe dieses Betrags vorgenommen haben. So ist alles in bester Ordnung.