Der einkommensabhängige Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz, oft als ZVW abgekürzt, ist keine Geschäftssteuer. Diesen Beitrag zahlen Sie privat, von Ihrem Privatkonto. Die ZVW gehört also nicht in die Buchhaltung Ihres Unternehmens.
Die ZVW geht oft mit der Einkommensteuererklärung (IB) einher. Die IB ist auch keine Geschäftssteuer. Bei einigen Unternehmen kann dies jedoch je nach Rechtsform die Art und Weise sein, wie Sie die Gewinnsteuer zahlen. Bei anderen Rechtsformen erfolgt dies über die Körperschaftssteuererklärung (VPB). Bei der VPB handelt es sich jedoch um eine reine Geschäftssteuer.
ZVW trotzdem vom Geschäftskonto bezahlen
Obwohl die ZVW normalerweise von Ihrem Privatkonto bezahlt werden sollte, gibt es einen Grund und eine Möglichkeit, sie von Ihrem Geschäftskonto zu bezahlen. Mehr darüber können Sie am Ende des Artikels über die Einkommensteuer (IB) lesen.