Die Einkommensteuer, oft abgekürzt als IB, ist keine Geschäftssteuer. Einige Unternehmer zahlen ihre Gewinnsteuer jedoch über die IB-Erklärung, was von der Rechtsform Ihres Unternehmens abhängt.
Wenn Ihr Unternehmen eine Rechtsform ohne Rechtspersönlichkeit hat, wie zum Beispiel eine Einzelfirma, zahlen Sie Ihre Gewinnsteuer aus Ihrem Unternehmen ebenfalls über Ihre IB-Erklärung. Hat Ihr Unternehmen jedoch eine eigene Rechtspersönlichkeit, beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV)? Dann geben Sie in Ihrer IB-Erklärung nur private Daten an. Die Gewinne Ihres Unternehmens werden dann über die Körperschaftssteuererklärung (VPB) besteuert.
Nachdem Sie Ihre IB-Steuererklärung abgegeben haben, überweisen Sie einen Betrag an den Belastingdienst. Diesen Betrag überweisen Sie normalerweise von Ihrem Privatkonto und nicht von Ihrem Geschäftskonto. Das liegt daran, dass die IB keine Geschäftssteuer ist und daher nicht in die Buchhaltung Ihres Unternehmens gehört. Neben der IB zahlen Sie oft gleichzeitig einen einkommensabhängigen Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz (ZVW). Auch dies ist eine private Steuer, die Sie von Ihrem privaten Konto bezahlen.
IB/ZVW von einem Privatkonto bezahlen
Wenn Sie sich von Ihrem Unternehmen einen festen Betrag pro Monat als Gehalt auszahlen lassen, möchten Sie vielleicht nicht, dass die IB/ZVW-Steuererklärung davon ein Stück abbeißt. In diesem Fall zahlen Sie sich in dem Monat, in dem Sie diese Beträge an die Steuerbehörden überweisen, einmalig und getrennt von Ihrem normalen Gehalt einen kleinen Zuschlag. Zum Beispiel genau die Menge von IB und ZVW zusammen. Wenn Sie bei dieser Banktransaktion auch vermerken, dass sie für IB und ZVW war, lässt sich das im Nachhinein immer leicht nachvollziehen.
IB/ZVW von einem Geschäftskonto bezahlen
Es kann jedoch vorkommen, dass Sie IB/ZVW von Ihrem Geschäftskonto aus bezahlen möchten. Meistens nur im Falle eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit, zum Beispiel eines Einzelunternehmens. Dies erspart unnötige Überweisungen vom Unternehmen auf das Privatkonto und von dort aus zum Belastingdienst. Eine direkte Überweisung vom Geschäftskonto ist aus buchhalterischer Sicht in Ordnung.
In diesem Fall überweisen Sie sie von Ihrem Geschäftskonto an den Belastingdienst. Verbinden Sie danach die Transaktionen mit der Kontokategorie "Opnames" von Ihnen selbst. Das finden Sie unter "Ondernemingsvermogen" → "Privé" → "Bart" →"Opnames", wenn Ihr Name Bart ist. Wenn Sie die Transaktionen auf diese Weise verknüpfen, ist es praktisch dasselbe, als würden Sie das Geld zuerst auf Ihr Privatkonto überweisen. Der einzige Unterschied besteht darin, dass es jetzt direkt von Ihrem Kapital in Ihrem Unternehmen abgezogen wird, ohne dass es als Gehalt gilt.